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Strom anmelden nach dem Umzug: Fristen, Zählerstand und neue Regeln 2026

Am besten schließen Sie den Stromvertrag vor dem Einzug und vor der ersten Stromentnahme ab. Ein rückwirkender Lieferantenwechsel ist nicht möglich. Ohne vorher geschlossenen Vertrag entsteht mit der ersten Stromentnahme in der Regel ein Vertrag in der Grundversorgung. Seit dem 6. Juni 2025 kann der technische Wechsel an Werktagen innerhalb von 24 Stunden erfolgen; bestehende Kündigungsfristen bleiben unverändert.

Strom beim Umzug anmelden: Checkliste

  • Bisherigen Stromvertrag und Kündigungsbedingungen prüfen
  • Umzug dem bisherigen Anbieter rechtzeitig mitteilen
  • Einzugs- und Auszugsdatum notieren
  • Zählernummern der alten und neuen Wohnung kontrollieren
  • Zählerstände am Übergabetag ablesen und fotografieren
  • Stromvertrag für die neue Wohnung möglichst vor dem Einzug auswählen
  • Bestätigungen und Abrechnungen aufbewahren

Welche Angaben werden für die Stromanmeldung benötigt?

Für die Stromanmeldung benötigt der neue Anbieter in der Regel Ihren Namen, die vollständige Anschrift der neuen Wohnung, das Einzugsdatum, die Zählernummer und den aktuellen Zählerstand. Besonders wichtig ist seit Juni 2025 die elfstellige Marktlokations-ID (MaLo-ID), die Sie auf Ihrer Stromrechnung finden. Liegt sie nicht vor, kann der neue Anbieter sie über den Netzbetreiber ermitteln. Halten Sie außerdem den Namen des bisherigen Lieferanten und Ihre Kundennummer bereit.

Was passiert mit dem bisherigen Stromvertrag beim Umzug?

Ein Umzug beendet den bisherigen Stromvertrag nicht automatisch. Wer in der Grundversorgung ist, kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Bei einem Sondervertrag besteht grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. Dieses Recht entfällt, wenn der Anbieter innerhalb von zwei Wochen anbietet, den Vertrag am neuen Wohnort zu den gleichen Konditionen fortzuführen und die Belieferung dort möglich ist. Die Kündigung sollte in Textform erfolgen und die neue Adresse, Zählernummer oder MaLo-ID enthalten.

Was passiert, wenn kein Stromvertrag abgeschlossen wurde?

Wer nach dem Einzug keinen eigenen Stromvertrag abgeschlossen hat und Strom verbraucht, schließt dadurch automatisch einen Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger. Dieser Grundversorgungsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Teilen Sie dem Grundversorger trotzdem sofort das Einzugsdatum, die Zählernummer und den abgelesenen Zählerstand mit, damit Verbrauch und Kosten richtig zugeordnet werden können.

Stromvertrag für die neue Wohnung richtig auswählen

Vergleichen Sie nicht nur den monatlichen Abschlag. Entscheidend sind die voraussichtlichen Jahreskosten, die sich aus dem festen Grundpreis und dem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammensetzen. Prüfen Sie außerdem Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Bonusbedingungen. Ein Bonus kann den Tarif im ersten Vertragsjahr günstig erscheinen lassen, während im zweiten Jahr höhere Kosten entstehen können. Verwenden Sie für den Vergleich einen möglichst realistischen Jahresverbrauch.

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Quellen und weiterführende Informationen

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